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Anfahrt

Das Universitätsklinikum liegt zentral am Mainufer und ist an das Straßen- und öffentliche Nahverkehrsnetz bestens angebunden. Von außerhalb - etwa dem Flughafen -, und innerhalb der Stadt ist das Universitätsklinikum am günstigsten und in wenigen Minuten über den Haupt- oder Südbahnhof erreichbar. 
Öffentliche Verkehrsmittel: U-Bahn oder S-Bahn nächstgelegene Stationen sind Haupt- und Südbahnhof. Dort bitte umsteigen in die
 

  • Straßenbahn
    Vom Hauptbahnhof die Linien 12 oder 21; vom Südbahnhof aus die Linie 15.
    Günstige Haltestellen sind Universitätsklinikum (Haupteingang) und Heinrich-Hoffmann-Straße / Blutspendedienst für die Zentren der Neurologie und Neurochirurgie, Psychiatrie, Orthopädie sowie die Infektiologie (Haus 68).
  • Taxi
    Ein Taxistand befindet sich am Haupteingang Theodor-Stern-Kai 7; dort finden Sie in der Regel einen Wagen. Gerne können Sie sich auch an die Pflegekräfte Ihrer Station oder an die Patienten- und Besucherinformation im Haus 23 C wenden. Sie bestellen ein Taxi zu dem für Sie am besten erreichbaren Eingang oder holen Sie von Station ab.

Parken

Die Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Universitätsklinikums und in seiner Umgebung sind sehr begrenzt; Bauarbeiten auf dem gesamten Gelände sorgen zusätzlich für Einschränkungen.
 

  • Besucher:innen finden eine begrenzte Anzahl kostenpflichtiger Parkplätze am Haupteingang Theodor-Stern-Kai 7. Die Parkgebühren sind vor dem Ausfahren an den Kassenautomaten zu entrichten. Darüber hinaus stehen zahlreiche Parkplätze im Parkhaus Sandhofstraße (hinter dem Blutspendedienst) zur Verfügung. Bei einem längerem stationären Aufenthalt empfehlen wir, auf die Anreise mit dem eigenen Wagen zu verzichten. Sicherlich kann ein:e Angehörige:r es möglich machen, Sie zu fahren. Andernfalls bieten sich Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel an.
    Sofern es medizinisch angezeigt ist, kann der/die einweisende Ärzt:in einen Krankentransport veranlassen. Das Abstellen von Personenwagen auf dem Gelände des Universitätsklinikums erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
  • Bei regelwidrigem Parken muss mit einem Strafzettel gerechnet werden. Die Verwarnungsgelder werden nicht von der Univeritätsklinik, sondern von der PAC erhoben.
  • Zum 01.04.2012 hat APCOA das Betriebskonzept für das Gelände des Universitätsklinikum Frankfurt verändert. Das neue Betriebskonzept sieht keine kostenfreien Parkmöglichkeiten für Personen mit Schwerbehindertenparkausweis vor. Für genauere Informationen zu den Konditionen der Parkraumbewirtschaftung wenden Sie sich bitte an APCOA.